Hinweisgeber:in / Whistleblower

Infos rund um das HinSchG

Hinweisgebermeldung – Wie geht das?

Du hast folgende Möglichkeiten, einen Verstoß zu melden.
Bei unserer internen Meldestelle:

  • über unser Kontaktformular unten
  • per Mail an: hinweis@walter-logistik.de
  • telefonisch unter: folgt
  • postalisch an: Sven Walter Logistik e.K., Hinweisgeber-Meldestelle, Sterckmannweg 11, 12685 Berlin

Gern vereinbaren wir mit Dir auch ein persönliches Gespräch.

Du kannst Deinen Hinweis auch bei dem Bundesamt für Justiz melden. Dies ist die externe Meldestelle für Hinweise nach dem HinSchG.

  • die Strafen oder Bußgelder nach sich ziehen
  • die Leib, Leben und Gesundheit gefährden
  • Ordnungswidrigkeiten
  • gegen Rechte von Beschäftigten oder ihrer Vertretungsorganen
  • gegen Rechtsvorschriften des Bundes
  • und weitere

Faustregel: Alle Verstöße müssen im beruflichen Kontext stehen. Das heißt, Dich als Mitarbeiter:in oder eine Person als Mitarbeiter:in betreffen. Dazu gehört ebenfalls die Zusammenarbeit mit einer Firma oder einem Auftraggeber.

Wenn du dich entscheidest, uns einen Hinweis zu einem Verstoß zukommen zu lassen, ist es uns ein besonderes Anliegen, deine Vertraulichkeit zu wahren. Wir nehmen das Vertraulichkeitsgebot äußerst ernst.

Deine Meldung wird von Anfang an in unserer separaten Hinweisgeber-Abteilung behandelt. Dies gewährleistet, dass deine Identität und die Details deines Hinweises geschützt sind.

Du selbst wirst bei Meldung eines Verstoßes vor jeglichen Benachteiligungen geschützt, darunter Abmahnung, Kündigung, Mobbing und ähnliches. Wir nehmen jede Meldung ernst und setzen uns dafür ein, angemessen darauf zu reagieren.

Es ist wichtig zu betonen, dass wir uns nicht nur um deine Vertraulichkeit sorgen, sondern auch um die Einhaltung der Gesetze. Sollte es zu Verstößen kommen, können sowohl wir als auch die beschuldigten Personen mit Bußgeldern rechnen.

Mitarbeiter:innen, welche vorsätzlich oder grob fahrlässig Falschmeldungen abgeben, können für Schadensersatz belangt werden (§ 38 HinSchG).

  • Wir möchten Dir hier im Rahmen des Hinweisgeberschutzgesetzes (HinSchG) die Möglichkeit geben, Hinweise über firmenbezogene Verstöße zu melden, die Dir als Mitarbeiter:in bei uns aufgefallen sind.

    Die folgenden Hinweise geben einen einfachen Überblick darüber, was das HinSchG (Hinweisgeberschutzgesetz) ist und wie Du als Hinweisgeber:in dadurch geschützt wirst.

    Deine Sicherheit und Vertraulichkeit stehen für uns an erster Stelle. Zögere nicht, uns bei Bedenken oder Fragen zu kontaktieren. Wir sind hier, um dich zu unterstützen.

Hinweisgebermeldung

    Um Dich über den Bearbeitungsverlauf auf dem Laufenden zu halten, bitten wir Dich uns Deine Kontaktmöglichkeiten anzugeben.
    Solltest Du die Felder mit Deinen Kontaktdaten nicht ausfüllen, erfassen wir Deine Meldung anonym.

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